Tablet gestützter Unterricht

Digitale Bildung ist Schwerpunkt unseres Schulprofils. Daher war es für uns folgerichtig Tablets zur Unterstützung des Unterrichts einzusetzen.  Dabei sind die Unterrichtskonzepte zur digitalen Bildung eng verzahnt mit den Konzepten zur individuellen Förderung, Mediennutzung, Jugendmedienschutz, Persönlichkeitsbildung und Berufs- und Studienorientierung. 

Tabletklassen

Das Prinzip der Tabletklassen an unserer Schule beruht auf den folgenden Grundsätzen.

  • Schüler-eigene Tablet-PCs stehen jederzeit als Unterrichts- und Lerninstrument in der Schule und zu Hause zur Verfügung.
  • Die Eltern beschaffen, finanzieren und administrieren die Tablets selbst („Bring your own device“ – BYOD).
  • Die Tablets eröffnen Lehrkräften und Schüler*innen zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten, u.a. Nutzung elektronischer Schulbücher.
  • Grundlegende Arbeitstechniken wie beispielsweise Heftführung oder Textanalyse werden weiterhin analog durchgeführt.

Methodenvielfalt wird auch in „Tabletklasse“ angestrebt, d.h. die Schüler*innen einer Tabletklasse“ schauen NICHT sechs Stunden à 45 Minuten auf ihr Tablet. Das Tablet wird nur dann genutzt, wenn es pädagogisch sinnvoll ist. Insbesondere werden die sozialen und kommunikativen Kompetenzen weiterhin konsequent erweitert bzw. eingeübt.

Infos zu den Tablets

Tablet-Klasse am HSG

Infos zu den digitalen Schulbüchern

Digitale Bücher am HSG

FAQ zu den Tabletklassen

Wie viele „Tablet-“ bzw. „Nicht-Tabletklassen“ werden im Schuljahr 2023/2024 eingerichtet?

Im Schuljahr 2023/2024 werden voraussichtlich vier „Tabletklassen“ eingerichtet. Die Bili-Klassen sind zugleich „Tabletklassen“.

Was ist anders in den „Tabletklassen“?

Die Tablet-PCs stehen den Schüler*innen im Unterricht und zu Hause als Arbeitswerkzeug ständig zur Verfügung. Dadurch entstehen neue, zusätzliche Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung, da die Tablets im Unterricht jederzeit und ohne großen Aufwand als Unterrichtsmedium gemäß den didaktisch-methodischen Entscheidungen der jeweiligen Lehrkraft eingesetzt werden können. Selbstverständlich werden feste Regeln zur Nutzung der Tablets eingeführt. Auf deren Einhaltung wird konsequent geachtet.

Elektronische Lehrwerke sollen neben den gedruckten Lehrwerken im Unterricht und zuhause genutzt werden. Das Gewicht der Schulranzen kann so sicher verringert werden. Ob und wann genau elektronische Lehrbücher in der Schule genutzt werden, entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft.

Hat mein Kind Nachteile, wenn es nicht in die „Tabletklasse“ geht?

Nein. Auch in den „Nicht-Tabletklassen“ werden die im Methoden- und Medienkonzept angestrebten Techniken und Kompetenzen vermittelt.

Ist ein Wechsel an eine andere Schule oder in eine „Nicht-Tabletklasse“ möglich, wenn mein Kind die „Tabletklasse“ besucht?

Ja, da neben den elektronischen Versionen der Lehrwerke stets auch die gedruckten Lehrwerke angeschafft werden müssen. Eine ständige Nutzung der schülereigenen Tablet-PCs im Unterricht wäre im Falle eines Wechsels in eine „Nicht-Tabletklasse“ am HSG nicht möglich. Bei einem Wechsel an eine andere Schule wäre zurzeit eine Nutzung des Tablet-PCs im Unterricht wahrscheinlich nicht möglich.

Was erwartet die Schule von mir, wenn mein Kind in die „Tabletklasse“ geht?

Sie

  • achten zuhause auf einen pädagogisch sinnvollen Umgang mit dem Tablet-PC, insbesondere auf eine klare Trennung von LERN-Zeit und SPIELE-Zeit,
  • unterstützen Ihr Kind dabei, sinnvoll mit digitalen Medien zu lernen und sich nicht durch andere Anwendungen ablenken zu lassen,
  • halten zu Hause einen angemessenen Internetzugang bereit,
  • stellen einen voll funktionsfähigen Tablet-PC bereit, das die Standards erfüllt,
  • schaffen eine stabile Schutzhülle für das Tablet an,
  • halten die Schülergeräte in einem technisch einwandfreien Zustand,
  • schaffen die gedruckten Lehrwerke gemäß den Vorgaben der Schulbuchliste an,
  • installieren die notwendigen, von den Lehrkräften vorgegebenen Software/Apps einschließlich der elektronischen Versionen der Lehrwerke,
  • geben ihre Zustimmung zur Nutzung des in der Klasse verwendeten, internetgestützten Lernmanagementsystems,
  • erkennen die bisher bereits geltenden Nutzungsbedingungen für das Intranet und die technischen Einrichtungen der Schule an und unterschreiben diese. Diese Nutzungsbedingungen sind auch von den Schülern*innen durch Unterschrift anzuerkennen.

Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn mein Kind in eine „Tabletklasse“ geht?

Dies ist selbstverständlich v.a. davon abhängig, ob Sie bereits ein Gerät (mit aktiver Stifterkennung und Eingabestift) zur Verfügung haben, das die Standards erfüllt, oder ein neues Gerät samt aktivem Eingabestift kaufen oder leasen. Grundsätzlich sind Android und iOS-Geräte (Apple) zugelassen. Welche Gerätestandards einzuhalten sind, entnehmen Sie bitte den Informationen auf der HSG-Homepage . Die meisten Verlage verlangen für die Nutzung ihrer elektronischen Lehrwerke eine geringe, zusätzliche Gebühr, die von Ihnen zu tragen sind. Grundsätzlich sollen möglichst kostenfreie Apps verwendet werden. Dennoch können Kosten für kostenpflichtige Apps entstehen (z.B. Windows-Apps (Word, Excel, …) für Tablet-PCs mit einer Displaygröße von 10,2 Zoll). Eventuelle Kosten für die Versicherung Ihres Tablets kommen ebenfalls hinzu.

Bis wann muss ich mich entscheiden?

Sie entscheiden bei der Anmeldung Ihres Kindes am Hohenstaufen-Gymnasium, ob sie Ihr Kind in eine „Tablet-“ oder „Nicht-Tabletklasse“ einschulen möchten. Ein Recht auf Aufnahme in die „Bili-“ bzw. „Tabletklassen“ besteht nicht. Sollten mehr Kinder für die „Tabletklassen“ angemeldet werden, als es Plätze gibt, entscheidet die Schulleitung unter Einbeziehen pädagogischer und organisatorischer Aspekte. Gegebenenfalls entscheidet das Los.